Die perfekte Rechtsform gibt es nicht!

In der Schweiz gibt es ca.
175'000 Aktiengesellschaften (AG)
150'000 Einzelfirmen
  90'000 Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  20'000 Stiftungen
  17'000 Kollektivgesellschaften
  14'000 Genossenschaften
    5'000 Vereine
    3'300 Kommanditgesellschaften
      300 Institute und Körperschaften des öffentlichen Rechts

Änderungen der Rechtsform ergeben oft eine steuerliche Belastung. Darum sollte der neue Unternehmer von Anfang an die richtige Rechtsform wählen.

Entscheidungskriterien
Eine Aktiengesellschaft benötigt zur Gründung ein Aktienkapital von Fr. 100'000.--, die GmbH CHF 20'000.--. Eine natürliche oder juristische Person.
Die Einzelfirma ist einfach zu gründen und benötigt wenig Aufwand.

Risiko und Haftung
Grundsätzlich sollte diesem Aspekt das grösste Gewicht zuteil werden.
Es gilt: Je höher das Geschäfts- und Kapitalrisiko je besser muss die Haftung eingeschränkt werden.

Kapital und Kosten
Die Gründung für eine AG oder einer GmbH bedarf ein grösseres Kapital als die Gründung einer Einzelfirma.

Unabhängigkeit und Einfluss
Mehr Einfluss heisst auch grössere Unabhängigkeit.
Kapitalgeber schränken zwar die Entscheidungsfreiheit ein, ermöglichen aber auch Visionen zu verwirklichen.
Mitarbeitende Partner sind Gewinnberechtigt und tragen auch Mitverantwortung.

Steuerliche Vor- und Nachteile
Bei Einzelfirmen und bei Personengesellschaften ist das Geschäft mit dem Privaten vermischt und wird zusammen versteuert.
Bei Kapitalgesellschaften wird das Geschäft vom Privatem getrennt behandelt.
Die ideale Gesellschaftsform bezüglich der Steuern hängt auch vom jeweiligen Kanton ab. Auch von der Gemeinde- und Kirchensteuer, den Finanzierungskosten und dem Gewinn.
Vergleiche Bilanz 22/2007

Entwicklungsperspektiven
Die Gesellschaftsform sollte zur Langzeitvision des Unternehmens passen.

Nachfolgeregelung
Auch an die Nachfolgeregelung sollte bereits bei der Firmengründung bedacht werden.

Vereinbaren Sie mit uns einen Besprechungstermin.
Wir unterbreiten Ihnen gerne nach einem persönlichen Gespräch ein detailliertes Angebot.

Gründungsberatung
Bearbeitung sämtlicher notwendigen Formulare und Dokumente
Erstellen der Aktienzertifikate
Gründungsversammlung mit dem Notar
Bereinigung der Gründungsakten
Eröffnung des Aktien- / Einzahlungskonto
Einholung der Bescheinigung der Einzahlung
Anmeldung beim Handelsregisteramt
Abklärungen des Firmennamen beim Eidg. Amt für das HR
Ausarbeitung der Statuten und der öffentl. Urkunden
Annahmeerklärung der Revisionsstelle
Honorar des Notar
Eintragungsgebühren beim HR-Amt