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Ihr
Bauland, Ein-, Mehrfamilien- oder Büro- und Gewerbehaus sowie Ihre
Eigentumswohnung schätzen wir marktorientiert und
kompetent.
Diskretion und Professionalität ist für uns
selbstverständlich.
Da wir den regionalen Immobilienmarkt kennen, schätzen wir marktkonform.

Als Mitglied des
(Schweizerischen
Immobilienschätzer Verband) berät
Sie
Ernst Spitzer
persönlich, umfassend und neutral.
Sie
erhalten
individuelle Beratung
bezüglich der
Marktchancen und
Zielgruppen.
Durch die breit abgestützte Erfahrung
und wenn nötig unter Beizug von
Baumeister,
Architekt
oder Ingenieur,
wird er für Sie vor allem
auch die konstruktive Gebäudesubstanz,
das
Nutzungspotential
oder die Sanierungs-
und
Umbaukosten
seriös abschätzen.
REALWERT-,
ERTRAGSWERT-, MARKTWERTSCHÄTZUNG
Damit
Ihre Liegenschaft fachmännisch geschätzt werden kann, werden
folgende Unterlagen benötigt:
-
aktueller
Grundbuchauszug
-
Katasterplan
-
Baubeschrieb,
wenn vorhanden
-
Pläne,
wenn vorhanden
-
Bau- und
Zonenordnung
-
m3-Berechnung der
Kantonalen Gebäudeversicherung
-
Eigenmietwertberechnung
nach Steueramt
-
Aufstellung
des Unterhalts- und Erneuerungskosten
-
Nebenkostenabrechnung
-
Altlastenverdachtsflächenkataster
bei
Stockwerkeigentum oder gemeinsamen Anlagen zusätzlich:
-
Stand
Erneuerungsfond
-
Nutzungs- und
Verwaltungsordnung
-
Stockwerkreglement
Fehlende Unterlagen besorgen wir
kostenlos in Ihrem Auftrag bei den zuständigen Stellen.
Allfällig anfallende Gebühren / Kosten werden weiter verrechnet.
Fr.
*350.-- für eine
mündliche Kurzschatzung vor Ort
ideal
für den Eigentümer der den Marktwert seines Eigentums ausloten will
Fr. *690.-- für eine
schriftliche Berechnung der
Eigentumswohnung / Einfamilienhausschätzung
inkl.
Situations- und Kurzbeschrieb. Kann auch als
Verkaufsdokumentenbeilage
verwendet werden.
Fr. *1'480.-- für eine ausführliche Schätzung mit allen relevanten
detaillierten
Angaben, Fotos,
Situations-
und Objektpläne, etc.
- Musterzustellung per
E-Mail auf Wunsch.
*Die Preise verstehen sich exkl.
- GB-Auszug, Kat.-Plan, Altlastenverdachtsflächenkataster, etc.
- Fahrkosten
- gesetzlicher MWSt.
Zusätzlicher Aufwand wird gemäss den Richtlinien SIV
verrechnet.
Komplexere Aufträge werden gemäss den
Richtlinien SIV in Rechnung gestellt.
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